Fa'āti Dhā Al-Qurbaá Ĥaqqahu Wa Al-Miskīna Wa Abna As-Sabīli Dhālika Khayrun Lilladhīna Yurīdūna Wajha Allāhi Wa 'Ūlā'ika Hum Al-Mufliĥūna. (ar-Rūm 30:38)
A. S. F. Bubenheim and N. Elyas:
So gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges'. Das ist besser für diejenigen, die Allahs Angesicht begehren. Und jene sind es, denen es wohl ergeht. ([30] ar-Rum (Die Römer) : 38)
English Sahih:
So give the relative his right, as well as the needy and the traveler. That is best for those who desire the face [i.e., approval] of Allah, and it is they who will be the successful. ([30] Ar-Rum : 38)
Also gib dem Nahverwandten das ihm Zustehende, sowie dem Armen und dem in Not geratenen Reisenden. Dies ist besser für diejenigen, die (das Wohlgefallen) ALLAHs anstreben. Und diese sind die wirklichen Erfolgreichen.
2 Adel Theodor Khoury
Laß dem Verwandten sein Recht zukommen, ebenso dem Bedürftigen und dem Reisenden. Das ist besser für die, die die Antlitz Gottes suchen. Das sind die, denen es wohl ergeht,
3 Abu Rida Muhammad ibn Ahmad ibn Rassoul
So gib dem Verwandten, was ihm zusteht, wie auch dem Bedürftigen und dem Sohn des Weges. Das ist das Beste für die, die nach Allahs Antlitz verlangen, und sie sind die Erfolgreichen.