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۞ وَالْمُحْصَنٰتُ مِنَ النِّسَاۤءِ اِلَّا مَا مَلَكَتْ اَيْمَانُكُمْ ۚ كِتٰبَ اللّٰهِ عَلَيْكُمْ ۚ وَاُحِلَّ لَكُمْ مَّا وَرَاۤءَ ذٰلِكُمْ اَنْ تَبْتَغُوْا بِاَمْوَالِكُمْ مُّحْصِنِيْنَ غَيْرَ مُسَافِحِيْنَ ۗ فَمَا اسْتَمْتَعْتُمْ بِهٖ مِنْهُنَّ فَاٰتُوْهُنَّ اُجُوْرَهُنَّ فَرِيْضَةً ۗوَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيْمَا تَرَاضَيْتُمْ بِهٖ مِنْۢ بَعْدِ الْفَرِيْضَةِۗ اِنَّ اللّٰهَ كَانَ عَلِيْمًا حَكِيْمًا  ( النساء: ٢٤ )

And (prohibited are) the ones who are married
وَٱلْمُحْصَنَٰتُ
Und die verheirateten
of
مِنَ
von
the women
ٱلنِّسَآءِ
den Frauen,
except
إِلَّا
außer
whom
مَا
was
you possess
مَلَكَتْ
besitzt
rightfully
أَيْمَٰنُكُمْۖ
eure rechte Hand.
Decree
كِتَٰبَ
(Die) Vorschrift
(of) Allah
ٱللَّهِ
Allahs
upon you
عَلَيْكُمْۚ
auf euch.
And are lawful
وَأُحِلَّ
Und erlaubt wurde
to you
لَكُم
für euch,
what
مَّا
was
(is) beyond
وَرَآءَ
hinausgeht
that
ذَٰلِكُمْ
darüber,
that
أَن
dass
you seek
تَبْتَغُوا۟
ihr begehrt
with your wealth
بِأَمْوَٰلِكُم
mit eurem Besitz
desiring to be chaste
مُّحْصِنِينَ
zur Ehe,
not
غَيْرَ
nicht
(to be) lustful
مُسَٰفِحِينَۚ
zur Hurerei.
So what
فَمَا
So was
you benefit[ed]
ٱسْتَمْتَعْتُم
ihr genossen habt
of it
بِهِۦ
davon
from them
مِنْهُنَّ
von ihnen,
so you give them
فَـَٔاتُوهُنَّ
so gebt ihnen
their bridal due
أُجُورَهُنَّ
ihren Lohn
(as) an obligation
فَرِيضَةًۚ
(als) Pflichtteil.
And (there is) no
وَلَا
Und keine
sin
جُنَاحَ
Sünde
on you
عَلَيْكُمْ
(ist) auf euch,
concerning what
فِيمَا
hinsichtlich das
you mutually agree
تَرَٰضَيْتُم
ihr euch miteinander einigt
of it
بِهِۦ
davon
from
مِنۢ
von
beyond
بَعْدِ
nach
the obligation
ٱلْفَرِيضَةِۚ
dem Pflichtteil.
Indeed
إِنَّ
Wahrlich,
Allah
ٱللَّهَ
Allah
is
كَانَ
ist
All-Knowing
عَلِيمًا
Allwissend,
All-Wise
حَكِيمًا
Allweise.

Wa Al-Muĥşanātu Mina An-Nisā' 'Illā Mā Malakat 'Aymānukum Kitāba Allāhi `Alaykum Wa 'Uĥilla Lakum Mā Warā'a Dhālikum 'An Tabtaghū Bi'amwālikum Muĥşinīna Ghayra Musāfiĥīna Famā Astamta`tum Bihi Minhunna Fa'ātūhunna 'Ujūrahunna Farīđatan Wa Lā Junāĥa `Alaykum Fīmā Tarāđaytum Bihi Min Ba`di Al-Farīđati 'Inna Allāha Kāna `Alīmāan Ĥakīmāan. (an-Nisāʾ 4:24)

A. S. F. Bubenheim and N. Elyas:

Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise. ([4] an-Nisa (Die Frauen) : 24)

English Sahih:

And [also prohibited to you are all] married women except those your right hands possess. [This is] the decree of Allah upon you. And lawful to you are [all others] beyond these, [provided] that you seek them [in marriage] with [gifts from] your property, desiring chastity, not unlawful sexual intercourse. So for whatever you enjoy [of marriage] from them, give them their due compensation as an obligation. And there is no blame upon you for what you mutually agree to beyond the obligation. Indeed, Allah is ever Knowing and Wise. ([4] An-Nisa : 24)

1 Amir Zaidan

(Haram für die Heirat sind ebenso) die bereits verheirateten Frauen, es sei denn, sie gehören euch. Dies ist das euch von ALLAH Gebotene. Und euch wurden alle anderen (Frauengruppen) für halal (zum Heiraten) erklärt, damit ihr mit eurem Vermögen (das Heiraten) anstrebt als Ehemänner und nicht als Unzucht-Treibende. Und wen ihr von ihnen heiratet, so gebt ihnen ihre Morgengabe - eine Pflichtgabe. Und es ist für euch keine Verfehlung wegen dem, worüber ihr euch einigt außerhalb der Pflichtgabe. Gewiß, ALLAH bleibt immer allwissend, allweise.