Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.
O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, daß sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, keine Verleumdung vorbringen, die sie vor ihren (eigenen) Händen und Füßen ersinnen, und sich dir nicht widersetzen in dem, was recht ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah für sie um Vergebung. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
O die ihr glaubt, nehmt nicht Leute zu Schutzherren, denen Allah zürnt. Sie haben ja die Hoffnung auf das Jenseits aufgegeben, so wie die Ungläubigen die Hoffnung (auf Wiederauferstehung) der (Toten) in den Gräbern aufgegeben haben.