O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen! Erlaubt (zu essen) sind euch die Vierfüßler unter dem Vieh, außer dem, was euch verlesen wird, ohne daß ihr jedoch das Jagdwild als erlaubt betrachtet, während ihr im Zustand der Pilgerweihe seid. Allah ordnet an, was Er will.
O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allahs, noch den Schutzmonat, noch die Opfertiere, noch die Halsgehänge, noch die, die das geschützte Haus aufsuchen, indem sie nach Huld von ihrem Herrn trachten und nach Wohlgefallen. - Wenn ihr den Weihezustand abgelegt habt, dann dürft ihr jagen. - Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, weil sie euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten haben, soll euch ja nicht dazu bringen zu übertreten. Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.
Verboten ist euch (der Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuß von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
Sie fragen dich, was ihnen erlaubt ist. Sag; Erlaubt sind euch die guten Dinge. Und wenn ihr beutegreifende Tiere durch Abrichtung von dem gelehrt habt, was Allah euch gelehrt hat, dann eßt von dem, was sie für euch fassen, und sprecht den Namen Allahs darüber aus. Und fürchtet Allah. Allah ist schnell im Abrechnen.
Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.
O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände. Allah will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf daß ihr dankbar sein möget.
Und gedenkt Allahs Gunst an euch und des Abkommens, das Er mit euch getroffen hat, als ihr sagtet; "Wir hören und gehorchen!" Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah weiß über das Innerste der Brüste Bescheid.
O die ihr glaubt, seid Wahrer (der Sache) Allahs als Zeugen für die Gerechtigkeit. Und der Haß, den ihr gegen (bestimmte) Leute hegt, soll euch ja nicht dazu bringen, daß ihr nicht gerecht handelt. Handelt gerecht. Das kommt der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist Kundig dessen, was ihr tut.
Allah hat denen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, daß es für sie Vergebung und großartigen Lohn geben wird.
Diejenigen aber, die ungläubig sind und Unsere Zeichen für Lüge erklären, das sind Insassen des Höllenbrandes.
القرآن الكريم: | المائدة |
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verse Sajdah (سجدة): | - |
Surah Name (latin): | Al-Ma'idah |
Sure Nummer: | 5 |
gesamt Verse: | 120 |
Wörter insgesamt: | - |
Gesamtzahl der Zeichen: | 12464 |
Betrag Ruku: | 16 |
Standort: | Medinan |
Auftrag absteigend: | 112 |
Ausgehend vom Vers: | 669 |