Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß.
Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben. Damit wird von euch ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist lauterer für euch und reiner. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.
Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht!
Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist.
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl.
Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah.
Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wußtet.
Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise.