Und heiratet Götzendienerinnen nicht, bevor sie glauben. Und eine gläubige Sklavin ist fürwahr besser als eine Götzendienerin, auch wenn diese euch gefallen sollte. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben. Und ein gläubiger Sklave ist fürwahr besser als ein Götzendiener, auch wenn dieser euch gefallen sollte. Jene laden zum (Höllen)feuer ein. Allah aber lädt zum (Paradies)garten und zur Vergebung ein, mit Seiner Erlaubnis, und macht den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie bedenken mögen.
Sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag; Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.
Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus. Und fürchtet Allah und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.
Und macht nicht Allah mit euren Eiden zu einem Hinderungsgrund, gütig und gottesfürchtig zu sein und zwischen den Menschen Frieden zu stiften. Allah ist Allhörend und Allwissend.
Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was eure Herzen erworben haben. Allah ist Allvergebend und Nachsichtig.
Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie dann (von ihrem Schwur) zurücktreten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
Wenn sie aber zur Scheidung entschlossen sind, so ist Allah Allhörend und Allwissend.
Geschiedene Frauen sollen (mit sich) selbst drei Zeitabschnitte abwarten. Und es ist ihnen nicht erlaubt, zu verheimlichen, was Allah in ihrem Mutterleib erschaffen hat, wenn sie an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen. Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug. Und Allah ist Allmächtig und Allweise.
Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt). Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden). Und es ist euch nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, (wieder) zu nehmen, außer wenn die beiden fürchten, daß sie Allahs Grenzen nicht einhalten werden. Wenn ihr aber befürchtet, daß die beiden Allahs Grenzen nicht einhalten werden, dann ist für die beiden keine Sünde in dem, womit (an Geld) sie sich löst. Dies sind Allahs Grenzen, so übertretet sie nicht! Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.
Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.